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Geldagentur MoneyGram muss Opfer eines betrügerischen Autokaufes im Internet schadlos halten. Landgericht Frankfurt/Main verurteilt MoneyGram Payment Systems Inc. zur Zahlung von 8.000,00 Euro. Urteil Landgericht Frankfurt/Main vom 12.12.2005 Aktenzeichen 2-04 O 462/04 Das Landgericht Frankfurt/Main hat dem Betrug beim Autoverkauf über Geldagenturen einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht verurteilte die Geldagentur MoneyGram dazu, einem Geschädigten den gesamten Betrag von 8.000,00 Euro samt Zinsen zurückzuzahlen, den ein Betrüger mit einem gefälschten Ausweis bereits abgehoben hatte. Außerdem muss MoneyGram die Gebühr von 200,00 Euro für den Geldtransfer zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. „Das Urteil gibt vielen Hoffnung, die auf solche Betrugsmaschen hereinfallen, und sollte die Geldagentur wie MoneyGram vorsichtiger machen“, sagte der Rechtsanwalt des Geschädigten, Michael Trapp (39) aus München. Bis zum Urteil lief dieser Fall ab wie viele in Deutschland. Geschädigter war ein 50-jähriger Geschäftsmann aus dem Raum München. Er kaufte unter www.autoscout24.de im Internet ein Auto für 8.000,00 Euro. Der Verkäufer verlangte danach von ihm einen Liquiditätsnachweis. So sollte der Käufer bei der Geldagentur MoneyGram in München den Betrag auf den Namen einer Vertrauensperson einzahlen. Zur Auszahlung an den Verkäufer würde es nicht kommen, hieß es, er wollte lediglich sicher sein, dass der Käufer das Auto auch zahlen könne. Der Geschädigte zahlte den Betrag ein, zahlte dafür 200,00 Euro Gebühren und sah sein Geld nie wieder. Denn der Verkäufer fälschte auf den Namen der Vertrauensperson einen Ausweis und hob das Geld in einer Niederlassung von MoneyGram in Amsterdam ab. Einer der Betrüger, ein rumänischer Staatsangehöriger, wurde geschnappt und vom Amtsgericht Göppingen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 4 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er war nicht solvent und wurde nach Rumänien abgeschoben. Der Geschädigte wandte sich deshalb an die Münchner Kanzlei Trapp Kirr Rechtsanwälte. Sie verklagten MoneyGram Payment System Inc. auf die Zahlung des gesamten Betrages und der Gebühr für den Geldtransfer. Die Geldagentur selbst hatte bis dahin nur die Zahlung von Teilbeträgen angeboten. „Die Agentur in Amsterdam hat den Ausweis nicht überprüft und den Betrag ohne Nennung der Referenznummer ausgezahlt“, machte der Rechtsanwalt und gelernte Bankkaufmann Trapp vor Gericht geltend. Das Landgericht Frankfurt/Main gab dem Kläger Recht. Zur Begründung heißt es in dem Urteil, die Geldagentur MoneyGram habe lediglich erklärt, sie gehe von einer ausreichenden Ausweisprüfung aus. Das genüge den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung und den Erklärungspflichten nicht. Außerdem habe die Geldagentur einen Zeugen zu spät benannt. Rechtsanwalt Michael Trapp: „Geschädigte, die auf ähnliche Art und Weise geprellt wurden, sollten sich auch eine Klage gegen Geldagenturen überlegen. Nach Durchsicht der Strafakte haben wir den Eindruck, dass es mehrere Opfer gibt, bei denen MoneyGram eine Rückzahlung des Betrages ablehnt.“ Der geschnappte Rumäne war offensichtlich nur ein Strohmann einer betrügerischen Bande, die Hintermänner wurden nicht geschnappt. Pressemitteilung vom 30.05.2006 Trapp Kirr Rechtsanwälte |